Das Lied "Für Bayern" war seit der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bereits weit verbreitet, bevor es durch
Initiativen des Bayerischen Landtags offizielle Hymne des Freistaates wurde.
Dichter der Urfassung war der Münchner
Lehrer Michael Öchsner, Herausgeber der ersten Zeitschrift des Bayerischen
Lehrervereins. Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner
Konservatorium (heute Musikhochschule) und Chordirigent in der Königlichen
Oper (heute Staatsoper) und im Bayerischen Sängerbund. Öchsner und Kunz
wirkten zusammen in der alten Münchner Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das
Lied "Für Bayern" widmeten. Es verbreitete sich rasch in Vereinen, in denen
Öchsner, Kunz und ihre Freunde von der Sängerzunft mitwirkten
(Schützenvereine und die in den Jahren seit 1860 neu gegründeten
Turnvereine, Bayerischer Lehrerverein und Bayerischer Sängerbund).
Als die Nationalhymne der Weimarer
Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war,
beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, die Deutschlandhymne und das
Lied "Für Bayern" sollten in den Schulen gelehrt und gemeinsam im
Bayerischen Rundfunk verwendet werden. Die damalige Bayerische
Staatsregierung (Große Koalition aus CSU und SPD) vollzog den
Landtagsbeschluss am 3.3.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von
einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend
durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das
seit 1964 offiziell "Hymne" genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB,
der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymnen verbietet.
In der Urfassung von 1860 gab es eine
dritte Strophe, die sogenannte "Königsstrophe". Ihr erster Vers lautete:
"Gott mit ihm, dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!" 1918 wurde
diese Strophe in den meisten Liederbüchern getilgt. Der bayerische Dichter
Josef Maria Lutz verfasste 1946 eine neue dritte Strophe. Sie beginnt mit
den Worten: "Gott . . . mit allen, die der Menschen heilig Recht treu
behüten und bewahren!"
Diskussionen über unterschiedliche
Textgestaltungen beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer
Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, dass der 1953
beschlossene zweistrophige Text, der im wesentlichen der Urfassung
entspricht, bei offiziellen Anlässen verwendet wird.